07.09.2021 - 7.13 Verlängerung des Durchführungszeitraumes der st...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Knebler macht Ausführungen zur Vorlage.

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der jeweils aktuellen Fassung die Verlängerung des Durchführungszeitraumes der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ bis zum 31. Dezember 2031.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

13

Stimmberechtigt:

13

Ja- Stimmen:

13

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-