18.05.2021 - 6.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 „Photovol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 3 „Photovoltaikanlage Gültz Gutsmilch" gemäß § 12 (1) BauGB.
  2. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 130/2, der Flur 14, in der Gemarkung Gültz. Die die genaue Abgrenzung und Lage ist im anliegenden Lageplan ersichtlich.
  3. Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Sondergebiet „Photovoltaikanlage", sowie die geordnete Erschließung der Anlage, einschließlich der Berücksichtigung der umweltschützenden Belange.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  5. Im Zuge der Baumaßnahme erwähnt Herr Roll, dass noch 2000€ für ein Storchennest zur Verfügung stehen / ein Ballfangzaun 2m Höhe in Seltz (Spielplatz) sowie eine Einfriedung/Bäume/Bepflanzung am Spielplatz Hermannshöhe bei Herrn Richter von der nawes GmbHCo. KG eingereicht werden können. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja- Stimmen:

7

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=1002108&selfaction=print