16.03.2021 - 7.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 „Photovol...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr. 4 „Photovoltaikanlage Gültz Bahnhof" gemäß § 12 (1) BauGB.
  2. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 23, der Flur 11, in der Gemarkung Gültz. Die Lage ist dem beigefügten Auszug aus dem Liegenschaftskataster zu entnehmen.
  3. Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Sondergebiet „Photovoltaikanlage", sowie die geordnete Erschließung der Anlage, einschließlich der Berücksichtigung der umweltschützenden Belange.
  4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

 

Stimmberechtigt:

 

Ja- Stimmen:

 

Nein- Stimmen:

 

Stimmenthaltung:

 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 

 

 

Der TOP wird verschoben, Vertreter der Nawes GmbH sollen zur nächsten Sitzung eingeladen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage