10.11.2016 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.3 "Wohn- und...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

           Dem Antrag von Herrn Matthias Meyer, auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow zu und beschließt für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 „Wohn- und Wirtschaftshof in Kessin gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 0,94 ha und die Flurstücke 15 und 16, der Flur 2, in der Gemarkung Kessin. Das Plangebiet ist der dieser Vorlage, als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Übersichtskarte, zu entnehmen.

Der Zielstellung des Vorhabenträgers entsprechend soll eine Kleinsiedlung mit einem Wohngebäude, Nebengebäuden und Nutzgärten sowie einem Wirtschaftshof als landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle errichtet und betrieben werden. Die planungsrechtliche Zulässigkeit dieses Vorhabens soll durch die Festsetzung eines Dorfgebietes gemäß § 5 BauNVO ermöglicht werden.

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage