24.01.2017 - 20 Beratungsleistungen für bauplanerische Stellung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Renger zitiert aus der Vorlage die Sach- und Rechtslage.

Es sollte aus der Sicht der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD alles Mögliche geprüft werden, um dem Ausbau von Windkraftanlagen Einhalt zu gebieten. Das sind wir den Einwohnern der Stadt schuldig.

Unser Vorschlag war 25 T€ als Ansatz in den Haushalt einzubringen, was auch im Finanzausschuss so bestätigt wurde. Der Verwaltung solltenglichkeiten gegeben werden, in Absprache mit dem Haupt- und Finanzausschuss, mit den eingestellten finanziellen Mitteln reagieren zu können. 25 T€ bei den Schulen zu streichen, ist nicht ganz fair, aber das Programm das vorliegt, ist im Umfang immens, da müssen wir was tun.

 

Herr Kraft fragt an die Verwaltung: die Stadt muss bis zum 28.02.2017 eine Stellungnahme schreiben?

 

Der Bürgermeister antwortet: Wir müssen sie nicht abgeben, aber wir werden eine

Stellungnahme abgeben.

 

Frau Keitsch

Die Vorlage ist vom 11.01.2017, wie hat die Beratungsfolge schon am 10.01.2017 angefangen? Wenn sich auf die erste Vorlage bezogen wird, wäre es schön, wenn diese heute dabei gewesen wäre.

Fragen:

1. Gehört das (Inhalt der Vorlage) zum eigenen Wirkungskreis der Stadt?

2. Ist das Repowering was hier begrenzt werden soll einklagbar?

3. In wieweit ist die ganze Maßnahme durch die Anwaltskanzlei, durch die die Stadt vertreten wird, auf Erfolgsaussichten geprüft worden?

4. Die Vorlage sagt aus, dass die Verwendung der Mittel in Abstimmung mit dem Hauptausschuss und dem Finanzausschuss erfolgt. Wir gehen davon aus, dass die Beratungsfolge eingehalten wird. Eine Entscheidung trifft ja dann der Hauptausschuss oder die Stadtvertretung je nach Wertgrenze. Ist das richtig?

Die CDU Fraktion erwartet eine eindeutige Aussage der Stadt, ob das zum eigenen Wirkungskreis gehört und ob dafür Gelder aus dem Haushalt genommen werden dürfen? Zumal wir uns in der Konsolidierung befinden.

Wir möchten, dass die Vorlage rechtssicher ist und haben sie deshalb der unteren Rechtsaufsicht zur Prüfung überreicht. Wir möchten aber trotzdem Antworten auf die gestellten Fragen haben. Wir werden das Ergebnis der Rechtsaufsicht abwarten und solange der Vorlage nicht zustimmen. 

 

Frau Knebler antwortet:

1. Als Stadt sind wir nicht verpflichtet eine Stellungnahme abzugeben. Aber da wir als Stadt und auch im Amtsbereich stark betroffen sind, werden wir eine Stellungnahme abgeben, diese wird jedem Bauausschussmitglied und auch den Stadtvertretern zur Kenntnis gereicht.

Wenn wir die Möglichkeit haben eine Stellungnahme abzugeben, dann sollten wir das auch tun.

2. Repowering, das betrifft nur die Gebiete, wo Windkraftanlagen wegfallen. Windeignungsgebiet West im Loickenziner Bereich, betrifft die Stadt und den Pripslebener Bereich, da waren Windeignungsgebiete ausgewiesen, die fallen jetzt weg. Die dort stehenden Anlagen haben Bestandsschutz. Man kann aber Repoweringmaßnahmen später zulassen. Das muss man aber nicht, deshalb muss man sich äern und positionieren.

Wenn es keine Windeignungsgebiete sind kann man das nicht einklagen.

4. Die Stadt hat einen Rahmenvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei für die rechtliche Beratung. In Bezug auf die Teilfortschreibung des Raumentwicklungsprogrammes wurde keine Beratung in Anspruch genommen, da es hier nicht um juristische sondern um planungsrechtliche Aspekt geht.

 

Frau Keitsch

Die CDU Fraktion fordert, dass das durch die Anwaltskanzlei abgeprüft wird und stellt den Antrag, dass die Vorlage vertagt wird, solange bis die Prüfung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde erfolgt ist.

 

Herr Rienitz

Die Kommunen und die Bürger müssen beteiligt werden.

 

Herr Dr. Müller-Sundt

Stimmt den Ausführungen von Herrn Rienitz zu. gt aber hinzu, dass wir den Widerstand selbst protegiert haben.

Es sind nochmals über 100 ha die mit Windrädern bebaut werden sollen. Wir müssen dazu eine Stellungnahme abgeben. Denn wenn wir uns nicht positionieren, dann sieht das so aus, als würden wir uns dagegen nicht wehren. Die Raumplanung entwickelt sich immer weiter.

Das Schlimmste ist aber, dass wir an der Wertschöpfung nicht teilnehmen. Die Politik hat total versagt.

 

Herr Kraft lässt über den Antrag der CDU Fraktion zur Vertagung des TOP 20

- Beratungsleistungen für bauplanerische Stellungnahme Windkraft abstimmen:

5 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

2 Enthaltungen

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

 

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt, 25.000 EUR zweckgebunden für die Erarbeitung einer planungsrechtlichen Stellungnahme in Bezug auf die Verhinderung eines weiteren Ausbaus von Windkraft bzw. für die Erarbeitung eines Bebauungsplanes im Hinblick auf die Öffnungsklausel im Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungs-programms Mecklenburgische Seenplatte und zur Prüfung der Lärmbelastung durch Windkraftanalagen im Haushalt 2017 einzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

12

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

 

 

-

Frau Keitsch nimmt nicht an der Abstimmung teil.

 

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Anlagen zur Vorlage