24.01.2017 - 19 Hebesatzsatzung der Stadt Altentreptow für das ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kraft verliest die Beschlussvorlage und fügt hinzu, dass durch die Erhöhung der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von ca. 129.000 T€ r das Jahr 2017 erzielt werden.

 

Herr Renger

Auf Grund der Haushaltssituation musste die Gewerbesteuer angehoben werden. Dies ist als Gesamtpaket in der Haushaltsplanung 2017 zu verstehen.

 

Herr Rienitz

Aus der Notwendigkeit heraus ist es vielleicht richtig, aber viele Gewerbetreibende der Stadt haben ihn angesprochen, sie sind damit nicht einverstanden.

Das ist nicht förderlich für die Gewebetreibenden, das ist uns bewusst.

 

Frau Keitsch

Die CDU Fraktion würde sich auch eine andere Form der Wirtschaftsförderung vorstellen.

 

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Beschluss

Mit der Hebesatzsatzung werden ab 2017

die Grundsteuer A auf 350 v.H.

die Grundsteuer B auf 350 v.H.

die Gewerbesteuer auf 330 v.H.

festgesetzt.

Die Satzung tritt ckwirkend zum 01.01.2017 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage