24.01.2017 - 10 Sanierung der Altstadt Altentrepto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

1. Der Hauptausschuss beschließt, als Einzelfallentscheidung, die geplante Teilmodernisierung des Gebäudes Unterbaustraße 2, mit 40% der förderfähigen Baukosten, zu fördern.

Die förderfähigen Baukosten betragen 74.074,53 Euro, somit ergibt sich ein Zuschuss von 29.629,81 Euro.

2. Die Förderhöhe ist die Förderobergrenze.

Der Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V Abteilung Bau

gemäß F.2.2 Städtebauförderrichtlinie M-V ist zustellen.

Der Antrag an das Landesförderinstitut auf Zustimmung zum Einsatz von Fördermitteln ist zu stellen.

Die Erarbeitung und der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit der bauwilligen Eigentümerin sind umgehend vorzunehmen.

Die Höhe der Förderung steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmung desLandesförderinstitutes.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage