06.12.2016 - 9 Hebesatzsatzung der Stadt Altentreptow für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Di., 06.12.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
Wortprotokoll
Frau Knebler erläutert die Beschlussvorlage.
Herr Quast fragt nach, ob die Satzung noch in diesem Jahr beschlossen werden muss.
Frau Knebler beantwortet diese Frage mit nein, weist aber gleichzeitig daraufhin, dass diese Satzung dann rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft treten muss.
Herr Kraft fragt nach, ob im Amtsbereich die Hebesätze dem Landesdurchschnitt entsprechen.
Frau Furth teilt mit, dass einige Gemeinden im Jahr 2016 die Hebesätze angepasst haben.
Herr Quast weist darauf hin, dass die Erhöhung nur auf Grund der Notwendigkeit erfolgt.
Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.
Ja-Stimmen:7
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,1 kB
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