11.10.2016 - 8 Bebauungsplan Nr. 11 der Stadt Altentreptow...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Friese erklärt sich für befangen und rückt vom Beratungstisch ab.

 

 

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Beschluss

Beschluss:

  1. r die Fläche des ehemaligen Trockenwerkes in Altentreptow Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück: 249/40; 249/18; 249/37 und 249/38 - soll der Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnpark am Ganzkower Weg“ aufgestellt werden.

 

  1. Der Geltungsbereich des Plangebietes grenzt im Süden an die Grundstücke des Ganzkower Weges, im Westen an die Grundstücke der Neddeminer Straße, im Norden an Ackerflächen und im Osten ans Gewerbegebiet (ehemals Tollensebau Altentreptow GmbH). Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 zeichnerisch dargestellt.

 

  1. Durch Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt: Die Wiedernutzbarmachung der zurzeit nicht mehr als Trockenwerk genutzten Fläche für die Schaffung von Wohnbaustandorten für Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser als allgemeines Wohngebiet.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, da für das Plangebiet keine Beeinträchtigungen der in §1 Absatz 6 Nummer 7b genannter Schutzgüter gegeben ist.

 

  1. Eine Vorprüfung oder die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist auf Grund der Gebietsgröße von kleiner 20.000m² und des geringen Konfliktpotentials nicht erforderlich.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

  1. r die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der die potenziellen Investoren zusichern, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 11 „Wohnpark am Ganzkower Weg“ keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Friese

 

 

Herr Friese nimmt wieder an der Sitzung teil.

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Anlagen zur Vorlage