11.10.2016 - 17 Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Alt...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Frau Keitsch

§ 14 (3) und (5) und § 8 (2) Friedhofssatzung in V. m. § 3 (2) Gebührensatzung r die CDU Fraktion stellt sich hier die gleiche Frage, wie will die Verwaltung die verschiedenen Zeiträume übereinbringen?

§ 6 Zusätzliche Leistungen, dazu hätte die Fraktion gern eine Konkretisierung, was ist darunter zu verstehen?

 

Frau Knebler antwortet:

Im § 6 steht, Fälligkeit 14 Tage nach Rechnungsdatum.

Die Rechnung wird dem Nutzungsberechtigten von der Stadt gestellt und das nicht am Todestag, sondern wenn alle Belege vorliegen. Aus der Praxis heraus, liegen Erfahrungswerte vor. Das widerspricht auf keinem Fall dem, was in der Friedhofssatzung steht.

Zusätzliche Leistungen, die nicht im Gebührentarif aufgelistet sind, müssen bei der Stadt beantragt werden. Dann wird mit dem Nutzungsberechtigten die zusätzlichen Leistungen geklärt und in Rechnung gestellt.

Der Gebührentarif ist durch die Verwaltung bewusst nicht weiter ausgebreitet worden, weil es in der Praxis nicht handhabbar ist.

 

Frau Schuring

r neue Gebühren wurde immer eine Kalkulation beschlossen. Die fehlt heute.

 

Frau Knebler

Es wurden keine Gebühren geändert, nur wörtliche Bezeichnungen.

 

Frau Schuring

Doch, es sind Gebühren geändert worden. Es sind gravierende Differenzen zur alten Satzung.

 

Herr Bengelsdorf

Es ist jetzt wieder schwierig, das nachzuvollziehen. Ansprache an Frau Schuring: Esre angebracht, im Vorab mal in der Verwaltung nachzufragen. Es sind nun unterschiedliche Aussagen im Raum.

 

Herr Bengelsdorf bitte darum, dass die Vorlage zurückgezogen wird, die Verwaltung die offenen Fragen klärt.

Frau Schulz

Das Ewigkeitswahlgrab wurde gestrichen, dadurch hat sich die Nummerierung verschoben.

 

Die Verwaltung nimmt die Beschlussvorlage zurück. Sie wird geprüft und erneut vorgelegt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=964&TOLFDNR=12599&selfaction=print