14.09.2016 - 8 Beschluss über die 7. Änderung des Flächennutzu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Gast: Herr Meißner, Baukonzept Neubrandenburg
- Datum:
- Mi., 14.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
Wortprotokoll
Herr Meißner erläutert den rechtlichen Hintergrund für den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan dient der Vorbereitung der verbindlichen Bauleitplanung. Mit dem Flächennutzungsplan wird die Gemeinde angehalten, vor der Beplanung von Teilen des Gemeindegebiets zunächst ein umfassendes bauplanerisches Konzept in Grobstruktur aufzustellen. Der Flächennutzungsplan enthält gegenüber dem Bürger grundsätzlich noch keine verbindlichen Regelungen. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen sollen auf der Ebenen des Flächennutzungsplanes planungsrechtlich vorbereitet werden. Dargestellt werden sollen im Flächennutzungsplan lediglich die Grundzüge der beabsichtigten Entwicklung der Gemeinde. Zum anderen sollte der Flächennutzungsplan der nachfolgenden Bebauungsplanung hinreichenden Spielraum bieten, die konkrete bauliche Ausgestaltung vorzunehmen.
Herr Wichmann fragt: Die Neuordnung umfasst die Grundstücke Amtshof und die Garagen. Der Flachbau, wo die technischen Geräte verkauft wurden, ist nicht erfasst?
Herr Meißner antwortet: Nein ist nicht im Plan enthalten und war vorher auch nicht vorgesehen.
Herr Wichmann fragt: Wofür brauchen wir den Flächennutzungsplan? Stadtnahes Wohnumfeld, wie soll das aussehen?
Herr Meißner antwortet: Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Verfahren (Bauplanungsrechtlich) innerhalb des Verfahrens können dann die Ziele festgelegt werden. Es ist noch nicht konkret festgelegt zum jetzigen Zeitpunkt und auch noch nicht abschließend, wie das stadtnahe Wohnumfeld aussehen soll.
Möglichkeiten werden aufgezeigt: naturnahes Kleingewässer, Überplanung Garagen und Amtshof, mit den Zielen einer möglichen Bebauung mit Wohnhäusern bzw. Nutzung als Parkplatz. Ist noch alles offen.
Herr Wichmann fragt: Inwieweit erfolgte eine Abstimmung mit der Rahmenplanerin?
Herr Meißner antwortet: Vom Grundsatz her wird erst die Entscheidung getroffen, dass Verfahren zu beginnen. Danach (innerhalb des Verfahrens) erfolgt die Abstimmung mit der Rahmenplanerin und den Trägern öffentlicher Belange. Es wurde zunächst nur die technische Umsetzbarkeit „naturnahes Kleingewässer“ geprüft.
Herr Sorge stellt fest: Wohnbebauung, Parkplatz, naturnahes Kleingewässer dies hätte vielleicht schon konkreter dargestellt werden können. Sehr hohe Kosten!
Herr Meißner antwortet: Die Stadt Altentreptow kann drei Eigenheimstandorte sofort verkaufen, da die Erschließung komplett anliegt. Es würde sofort wieder Erträge zurückfließen.
Die Erschließungskosten für den Parkplatz sind pauschal mit 50 €/m² überschaubar.
Die fachliche Diskussion läuft bereits seit einem Jahr im Ausschuss. Es sollte nunmehr erstmal Planungsrecht geschaffen werden und dann im weiteren Verlauf entscheiden, welche Gestaltung sinnvoll ist.
Herr Werner fragt: Es ist alles noch solange veränderbar bis es zum Feststellungsbeschluss kommt?
Herr Meißner antwortet: So ist es.
Herr Werner sagt: Die Kleingärten sind nicht betroffen und eine Wohnbebauung wäre denkbar.
Herr Wichmann fragt: Wie ist es mit der Rechtssicherheit?
Herr Meißner antwortet: Im formellen Verfahren hat man keine Rechtssicherheit. Innerhalb des Verfahrens wird geprüft, ob die geplanten Baumaßnahmen durchgeführt werden können.
Herr Kruse sagt: Der Amtshof sollte wieder ein Gesicht bekommen. Aus den Unterlagen ist nicht ersichtlich was es wird. Er hat damit kein gutes Gefühl.
Herr Meißner antwortet: Das naturnahe Kleingewässer wurde bereits vorgestellt. Das Umfeld sollte mit einbezogen, aber die Planungsziele noch offen gelassen werden. So ging es aus den Ausschusssitzungen hervor. Die Rahmenplanerin wird mit einbezogen und auch das Gesamtgestaltungskonzept für die Stadt berücksichtigt.
Mit dem Aufstellungsbeschluss beginnt das Verfahren. Erst mit Erarbeitung des Entwurfes geht es dann zum Satzungsbeschluss (Planungsrechtliche Notwendigkeit).
Herr Wichmann fragt: Das könnte man doch auch mit einer Abrundungssatzung machen? Was kostet der Flächennutzungsplan?
Herr Meißner antwortet: Nein, eine Abrundungssatzung ist nicht möglich. Mit einer Abrundungssatzung kann man Außenbereichsgrundstücke in den Bereich eines im Zusammenhang bebauten Ortseiles einbeziehen, somit nicht das richtige für Bauleitplanung.
Für die Erstellung des Flächennutzungsplan und des Bebauungsplanes liegt ein Kosten-voranschlag in Höhe von 25 T€ vor.
Herr Wichmann sagt: die GWA sollte zur Wohnbebauung befragt werden. Es sollten alternative Angebote eingeholt werden. Die Kosten sind zu hoch, aus diesem Grunde kann er nicht dafür stimmen.
Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.
Ja-Stimmen:4
Nein-Stimmen:2
Enthaltungen: -
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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