19.07.2016 - 18 Förderung der Teilmodernisierung der Gebäude Ob...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 19.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Herr Kraft: Die CDU-Fraktion begrüßt dies sehr. Frage hierzu ist, wie es um die Ausgleichs-
zahlung durch die GWA bestellt ist.
Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass die Ausgleichszahlung bereits erfolgt ist.
1. Die Stadtvertretung beschließt, als Einzelfallentscheidung, die geplante
Teilmodernisierung der Gebäude Oberbaustraße 51-53, mit 40% der förderfähigen
Baukosten, zu fördern.
Die förderfähigen Baukosten betragen 97.280,62 Euro, somit ergibt sich ein Zuschuss
von 38.912,25 Euro.
2. Die Förderhöhe ist die Förderobergrenze.
Der Antrag an das Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus M-V Abteilung
Bau gemäß F.2.2 Städtebauförderrichtlinie M-V ist zustellen.
Der Antrag an das Landesförderinstitut auf Zustimmung zum Einsatz von Fördermitteln
ist zu stellen.
Die Erarbeitung und der Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit der
bauwilligen Eigentümerin ist umgehend vorzunehmen.
Die Höhe der Förderung steht unter dem Vorbehalt der notwendigen Zustimmung des
Landesförderinstitutes.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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