07.03.2016 - 7 Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Frau Furth macht ausführliche Erläuterungen zum vorliegenden Haushalt 2016 und beantwortet gestellten Fragen.

 

 

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Beschluss

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplan ordentliche Erträge auf460.624 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          497.184 €

Entnahmen aus Rücklagen    4.485 €

-          im Finanzplan            ordentliche Einzahlungen auf442.950 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                                        466.005 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              42.575 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              38.600 €                                          Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                35.835 €                                          Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                16.755 €

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf105.680 €

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A  320 v.H.

Grundsteuer B  355 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                            325 v.H.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Frau Furth macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Altenhagen sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, d. h., dass keine Auftragserteilung erfolgen kann, bevor eine Genehmigung zum Haushalt 2016 durch den Landkreis erfolgt ist.

 

* Frau Furth verlässt um 19:50 Uhr die Sitzung.