07.03.2016 - 7 Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altenhagen
- Datum:
- Mo., 07.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan ordentliche Erträge auf460.624 € ordentliche Aufwendungen auf 497.184 €
Entnahmen aus Rücklagen 4.485 €
- im Finanzplan ordentliche Einzahlungen auf442.950 € ordentliche Auszahlungen auf 466.005 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 42.575 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 38.600 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 35.835 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.755 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf105.680 €
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A 320 v.H.
Grundsteuer B 355 v.H. Gewerbesteuer 325 v.H.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | -
|
Frau Furth macht darauf aufmerksam, dass die Gemeinde Altenhagen sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, d. h., dass keine Auftragserteilung erfolgen kann, bevor eine Genehmigung zum Haushalt 2016 durch den Landkreis erfolgt ist.
* Frau Furth verlässt um 19:50 Uhr die Sitzung.
