05.04.2016 - 10 Antrag der CDU-Fraktion auf Einberufung einer E...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 05.04.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bürgermeisterin der Stadt Altentreptow
- Bearbeiter:
- Elvira Gutglück
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Frau Keitsch geht ausführlich auf den Antrag ein.
Der CDU-Fraktion geht es um den grundsätzlichen Umgang mit dem Thema - Einberufung einer Einwohnerversammlung -. Sie beruft sich auf den § 16 der Kommunalverfassung M-V.
Herr Bengelsdorf bezieht sich auf einen Zeitungsartikel des Nordkuriers und war über das Gelesene erstaunt, dass früher regelmäßig Einwohnerversammlungen stattgefunden haben sollen. In den letzten 15 Jahren gab es sach- und themenbezogene Einwohnerversammlungen, wie sie es auch jetzt gibt.
Eine allgemeine Pflicht zur Einberufung einer Einwohnerversammlung, einmal im Jahr, findet sich in der Kommunalverfassung nicht wieder und das wird auch keiner rechtlichen Überprüfung standhalten.
Herr Quast
Am 01.09.2010 hat eine Bürgerinitiative ca. 500 Unterschriften von Einwohnern der Stadt Altentreptow gegen die Erweiterung des Windeignungsgebietes West in Loickenzin gesammelt. Es wurde zu diesem Thema Bauausschusssitzung und eine Stadtvertretersitzung gefordert. Die Forderungen wurden von der Verwaltung damals abgelehnt und einfach ignoriert. Die gesammelten Unterschriften wurden in einer Stadtvertretersitzung an die Verwaltung öffentlich übergeben.
Herr Quast fragt, ob er in diese Unterschriftensammlung Einsicht nehmen kann?
Von der Verwaltung wird dies bestätigt.
Herr Bengelsdorf lässt über die Vorlage 01/BV/526/2016, Antrag der CDU-Fraktion auf Einberufung einer Einwohnerversammlung auf der Grundlage des § 16 der KV M-V, abstimmen:
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
136,2 kB
|