19.11.2015 - 8 Ausleihgebühr Musikanlage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

 

Die Gemeindevertretung Groß Teetzleben beschließt eine Ausleihgebühr für die Musikanlage der Gemeinde in Höhe von 50 €. Die durch eine schriftliche Vereinbarung geregelte Ausleihe an private Nutzer ist nur möglich, wenn die Bedienung der Anlage durch einen von der Gemeinde bestimmten Verantwortlichen erfolgt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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