15.12.2015 - 17 Haushaltssatzung 2016 der Stadt Altentreptow

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Keitsch bemängelt, dass das Zahlenwerk was uns vorliegt, nicht aktuell ist.

Sie kritisiert den Bürgermeister, der keine verantwortungsvolle Arbeit leistet.

Der CDU-Fraktion sind folgende Haushaltspositionen unklar:

- Musikschule, Heimatpflege, papierloser Sitzungsdienst, Kita, Hunde- und Gewerbesteuer.

In den vorliegenden Unterlagen wird der Satz für die Gewebesteuer mit 330 v.H. angegeben.

Im Finanzausschuss am 17.11.2015 wurde beantragt, den Hebesatz bei 310 v.H. zu belassen.

Nach Auffassung der CDU-Fraktion unterliegen gewerblich selbständig tätige

Ausschussmitglieder nach § 24 KV M-V dem Mitwirkungsverbot. Das wurde der Fraktion auch von Fachleuten bestätigt. 

Warum weist der Bürgermeister uns darauf nicht hin?

Das Kommunalrecht hat oberste Priorität, so der Bürgermeister in einem Gespräch mit unserer Fraktion. Nach dem Empfinden der CDU-Fraktion hat der Bürgermeister seine Zusage wieder nicht eingehalten. Die CDU-Fraktion wird dem Haushalt so nicht zustimmen.

 

Herr Bengelsdorf

Zur kommunalrechtlichen Wertung des von Frau Keitsch Vorgebrachten.

Bei Haushaltssatzungsbeschlüssen gibt es keine Befangenheit.

 

Herr Quast informiert, dass der Finanzausschuss sich auf seiner Sitzung am 17.11.2015 mit dem Haushalt ausführlich beschäftigt hat und mit einer Stimmenenthaltung der Beschlussfassung in der Stadtvertretung zugestimmt hat.

 

Herr Rienitz fragt jetzt nach der Höhe der Gewebesteuer, 330 v.H. wie in der Vorlage geschrieben?

 

Der Bürgermeister weist darauf hin, dass 330 v. H. stehen, wenn es Veränderungen geben soll, muss ein Antrag gestellt werden.

 

Herr Renger betont noch einmal, dass die Wählergemeinschaft im Finanzausschuss sich einig war, dass die 310 v.H. Gewerbesteuer stehen bleiben. 

 

Frau Keitsch, sind die Unstimmigkeiten, auch im Allris aufgefallen.

 

Herr Quast: Von der Verwaltung ist uns im Finanzausschuss versichert worden, dass das Zahlenwerk 310 v.H. Gewebesteuer aussagt.

 

Herr Bartl sagt dazu, dass die Verwaltung 330 v.H. Gewebesteuer in der Satzung vorgeschlagen hat. Bisher waren es 310 v.H. Diese 310 v.H. sind auch erst einmal im Zahlenwerk des Haushaltes so verarbeitet worden, das heute jedem vorliegt.

 

Die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD beantragt, auf der Seite 5, § 5, Hebesätze, Pkt. 2,

Gewerbesteuer anstelle der 330 v.H., 310 v.H. einzusetzen, die jetzt auch schon in Ansatz gebracht wurden.

 

Herr Rienitz beantragt eine Auszeit, in der sich die Stadtvertretung zu einer Beratung zurückzieht, 5 min. Herr Bengelsdorf gibt dem Antrag statt.

 

* Unterbrechung: 20:10 Uhr bis 20:17 Uhr

 

 

 

 

Herr Renger stellt im Namen der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD einen weitergehenden Änderungsantrag zur Haushaltssatzung 2016. Auf der Seite 19 des vorliegenden Haushaltsplanes, den folgenden Satz dahingehend zu ändern:

Es ist insoweit vorgesehen, ab dem Haushaltsjahr 2016 den Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 310 v.H. zu belassen. In der Satzung sind 310 v.H. für die Gewerbesteuer auszuweisen.

 

Herr Bengelsdorf stellt den weitergehenden Änderungsantrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD zur Abstimmung:

9 Ja-Stimmen

5 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Dem Antrag wird stattgegeben.

 

 

Herr Bengelsdorf stellt jetzt die Haushaltssatzung 2016 mit der Änderung zur Abstimmung.

 

Die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD beantragt namentliche Abstimmung.

 

 

 

 

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Beschluss

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

ordentliche Erträge auf 12.617.345 €

ordentliche Aufwendungen auf 13.702.470 €

Entnahme aus Rücklagen auf  - 1.085.125 €

- im Finanzhaushalt

ordentliche Einzahlungen auf   12.245.220 €

ordentliche Auszahlungen auf   12.669.490 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf       4.156.750 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                          4.829.665 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                       1.480.685 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                         383.500 €

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.221.000 €.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:

Grundsteuer A 350 v.H.

Grundsteuer B 350 v.H.

Gewerbesteuer    310 v.H.

 

Mit der Haushaltssatzung werden 90,255 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis

dafürdagegen                 Enthaltungen                                

Mirko RengerAxel Ender

Dr. Norbert Müller-SundtGabriele Schuring

Jana HoffmannSilva Keitsch

Christian Sorge   Thomas Kraft

Wolfgang ClasenLucas Schönherr

Gerhard Quast

Christiane Porwollik

Heiko Werner

Hans-Jürgen Rienitz

Roland Bengelsdorf

 

Damit ist die Vorlage mehrheitlich angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage