15.12.2015 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 der Stad...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 15.12.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Der Beschluss vom 14.07.2015 (01/BV/435/2015) über die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow wird aufgehoben.
- Die dazu erfolgte Bekanntmachung der Satzung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist zurückzunehmen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gebilligt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
- Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung unverzüglich anzupassen. Bei der Berichtigung handelt es sich lediglich um einen redaktionellen Vorgang, auf den mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans hinzuweisen ist.