15.12.2015 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 der Stad...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Der Beschluss vom 14.07.2015 (01/BV/435/2015) über die Satzung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“  der Stadt Altentreptow wird aufgehoben.
  2. Die dazu erfolgte Bekanntmachung der Satzung nach § 10 Abs. 3 BauGB ist zurückzunehmen.
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit   § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gebilligt.
  4. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr.16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
  5. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung unverzüglich anzupassen. Bei der Berichtigung handelt es sich lediglich um einen redaktionellen Vorgang, auf den mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans hinzuweisen ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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