07.05.2015 - 6 Anfragen

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wittbold: Um Schaden von der Gemeinde abzuwenden, sollte bei der Umsetzung der Freilichtbühne geprüft werden, inwieweit es sich hier um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben handelt.

Der Bürgermeister erklärt, dass es sich hier nicht um ein geschlossenes Gebäude handelt und somit nicht genehmigungspflichtig ist.

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=799&TOLFDNR=10145&selfaction=print