14.07.2015 - 11 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Industrie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

1. r eine Teilfläche des Bebauungsplanes Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von

    Altentreptow in der Gemarkung Klatzow" im Umfang von rund 1,56 ha soll gemäß

    § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung aufgestellt werden.

    Der wirksame Bebauungsplan definiert die allgemeine Zulässigkeit von industriellen

    Vorhaben mit den entsprechend getroffenen Festsetzungen. Belange von Natur, Landschaft

    und Umwelt wurden bereits in der abwägenden Entscheidung der Stadt Altentreptow

    hinreichend berücksichtigt.

    Die dem Industriegebiet und den darin zulässigen Nutzungen zugeordnete Fläche r Ver-

    und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasserentsorgung kann die für eine

    umweltgerechte Abwasserentsorgung erforderlichen baulichen Anlagen nicht mehr

    vollständig aufnehmen. Gegenstand der 2. Änderung ist die bedarfsgerechte Erhöhung der

    Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abwasserentsorgung

    und eine Reduzierung des Industriegebietes im gleichen Umfang von etwa 1,56 ha.

 

2. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13

    Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach

    § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB findet gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB nicht statt. Im

    vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, von dem

    Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche

    Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden

    Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB (Überwachung) ist nicht

    anzuwenden.

 

3. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen

    2 Absatz 1 BauGB).

 

4. Der Planentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Industriegebiet rdlich von

    Altentreptow in der Gemarkung Klatzow" wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015

    beschlossen. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

5. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Industriegebiet nördlich von

    Altentreptow in der Gemarkung Klatzow" mit der Begründung sind nach § 3Abs. 2 BauGB

    öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu

    benachrichtigen. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und

    sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt

    werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage