14.07.2015 - 10 Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 16 der Sta...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2015 gebilligt.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 16 „Sondergebiet Aldi - Verbrauchermarkt“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

  1. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung unverzüglich anzupassen. Bei der Berichtigung handelt es sich lediglich um einen redaktionellen Vorgang, auf den mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Bebauungsplans hinzuweisen ist.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage