24.03.2015 - 8 Haushaltssatzung 2015 der Stadt Altentreptow
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 24.03.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kraft
Der Hinweis der Beschlussvorlage auf eine neue Vorlage, lt. Kopf haben wir zwei Beschlussvorlagen zum Haushalt. D. h. im Finanzausschuss wurde um eine Überarbeitung gebeten, da redaktionelle Fehler enthalten waren.
Jetzt liegen zwei Haushalte vor. Z. B. im 1. Haushalt war der Hort mit 80 T€ ausgewiesen, jetzt im 2. vorliegenden Haushalt sind es 195 T€, der Stellenplan wurde geändert.
Die Verwaltung wäre in der Pflicht gewesen, die Stadtvertreter darüber zu informieren.
Herr Quast
Im Vorwort, im 1. Haushalt, war beim Hort ein Schreibfehler aufgetreten. Das Zahlenwerk aber war in dieser Position in Ordnung, die 195 T€ waren auch im 1. Entwurf verankert.
Am 16.02. hat der Finanzausschuss ausführlich über den Haushalt beraten und zugestimmt.
Am 06.03. fand eine Arbeitsberatung des Finanzausschusses zum Haushalt statt, wo nochmals über die investiven Posten beraten wurde. Danke an den Bürgermeister und die Verwaltung, dass dem Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD/Bürgerbündnis/
Hans-Jürgen Rienitz gefolgt wurde, einen Sperrvermerk auf einzelne investive Maßnahmen zu legen. Diese werden erst dann freigegeben, wenn alle Unterlagen gesichtet wurden.
Im Namen der Altentreptower Wählergemeinschaft bittet Herr Quast um Zustimmung zum Haushalt, damit die Stadt handlungsfähig ist.
Beschluss
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt
ordentliche Erträge auf 11.894.855 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 13.591.055 EUR
Entnahme aus der Rücklage 1.696.200 EUR
- im Finanzhaushalt
ordentliche Einzahlungen auf 11.568.850 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 12.775.190 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.090.200 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.797.550 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 2.160.440 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 246.750 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.153.400 EUR.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 350 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H.
Gewerbesteuer 310 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 89,255 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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28,7 MB
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