24.03.2015 - 8 Haushaltssatzung 2015 der Stadt Altentreptow

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kraft

Der Hinweis der Beschlussvorlage auf eine neue Vorlage, lt. Kopf haben wir zwei Beschlussvorlagen zum Haushalt. D. h. im Finanzausschuss wurde um eine Überarbeitung gebeten, da redaktionelle Fehler enthalten waren.

Jetzt liegen zwei Haushalte vor. Z. B. im 1. Haushalt war der Hort mit 80 T€ ausgewiesen, jetzt im 2. vorliegenden Haushalt sind es 195 T€, der Stellenplan wurde geändert.

Die Verwaltung wäre in der Pflicht gewesen, die Stadtvertreter darüber zu informieren.

 

Herr Quast

Im Vorwort, im 1. Haushalt, war beim Hort ein Schreibfehler aufgetreten. Das Zahlenwerk aber war in dieser Position in Ordnung, die 195 T€ waren auch im 1. Entwurf verankert.

Am 16.02. hat der Finanzausschuss ausführlich über den Haushalt beraten und zugestimmt.

Am 06.03. fand eine Arbeitsberatung des Finanzausschusses zum Haushalt statt, wo nochmals über die investiven Posten beraten wurde. Danke an den Bürgermeister und die Verwaltung, dass dem Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD/Bürgerbündnis/

Hans-Jürgen Rienitz gefolgt wurde, einen Sperrvermerk auf einzelne investive Maßnahmen zu legen. Diese werden erst dann freigegeben, wenn alle Unterlagen gesichtet wurden.

Im Namen der Altentreptower Wählergemeinschaft bittet Herr Quast um Zustimmung zum Haushalt, damit die Stadt handlungsfähig ist.

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Beschluss

Mit der Haushaltssatzung werden

- im Ergebnishaushalt

              ordentliche Erträge auf                                                         11.894.855 EUR

              ordentliche Aufwendungen auf                                          13.591.055 EUR

              Entnahme aus der Rücklage                                                            1.696.200 EUR

- im Finanzhaushalt

              ordentliche Einzahlungen auf                                                        11.568.850 EUR

              ordentliche Auszahlungen auf                                                        12.775.190 EUR

              Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                2.090.200 EUR

              Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                2.797.550 EUR

              Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                2.160.440 EUR

              Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                   246.750 EUR

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf                                                           1.153.400 EUR.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:              Grundsteuer A                            350 v.H.

                                                                      Grundsteuer B                            350 v.H.

                                                                      Gewerbesteuer                            310 v.H.

 

Mit der Haushaltssatzung werden 89,255 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

3

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage