Der 1. stellvertretende Vorsitzende Herr Krepelin verpflichtet die sachkundige Einwohnerin Frau Renate Schulze auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten entsprechend § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit§ 36 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V.