17.02.2015 - 3 Verpflichtung der sachkundigen Einwohnerin

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Wortprotokoll

Der 1. stellvertretende Vorsitzende Herr Krepelin verpflichtet die sachkundige Einwohnerin Frau Renate Schulze auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten entsprechend § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 36 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V.