21.01.2015 - 8 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

§ 5 Abs. (5) und Abs. (7) sollen neu heißen:

(5) Der Bürgermeister entscheidet, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 24 ff. BGB) nicht ausgeübt bzw. ausgeübt werden soll. Er unterrichtet die Gemeindevertretung fortlaufend über die getroffenen Maßnahmen.

 

(7) Der Bürgermeister entscheidet bei Spenden, Schenkungen u. ä. Zuwendungen gemäß § 44 KV M-V unterhalb der Wertgrenze von 100 Euro. Anonyme Zuwendungen sind nicht erlaubt.

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Golchen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=752&TOLFDNR=9584&selfaction=print