15.10.2014 - 6 Hauptsatzung der Gemeinde Golchen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Golchen
- Datum:
- Mi., 15.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Steltner
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Der Beschluss zur Hauptsatzung, gefasst auf der Gemeindevertretersitzung am 07.08.2014, ist rechtswidrig und somit unwirksam. (§ 7 Öffentliche Bekanntmachungen)
Alle anderen Änderungen von der Gemeindevertretersitzung am 07.08.2014 sind im heute vorliegenden Entwurf eingearbeitet. Diese lauten:
Seite 1 § 2, Abs. 3 soll der Satz 1 heißen:
„Die Einwohner erhalten die Möglichkeit, in einer Fragestunde zum Ende des öffentlichen Teils Fragen an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie den Bürgermeister zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten.“
Seite 2 § 4, Abs. 1 soll heißen:
„Es wird ein Finanzausschuss gebildet. Ihm gehören neben dem Ausschussvorsitzenden weitere 2 Mitglieder der Gemeindevertretung an.“
Seite 2 § 4, Abs. 2
ersatzlos streichen
Seite 3 § 5, Abs. 2
Punkt 4 streichen, aus Punkt 5 wird Punkt 4, Punkt 6 streichen
Seite 3 § 5, Abs. 5 soll geändert werden.
„Die Gemeindevertretung entscheidet, wenn das Vorkaufsrecht der Gemeinde (§ 24 ff. BauGB) nicht ausgeübt bzw. ausgeübt werden soll.“
Satz 2 streichen
Seite 4 § 6
Abs. 1 soll heißen:
„Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Gemeindevertretung sowie der Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 EURO.“
Abs. 2 soll heißen:
„Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 400 EURO im Monat.
Abs. 3 streichen, aus Abs. 4 wird Abs. 3
Weiterhin wird folgender Zusatz bzw. folgende Änderung eingearbeitet:
§ 6
(3) Für den Ausschussvorsitzenden wird für jede von ihm geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 25 Euro gezahlt.
Nachfolgender Absatz verschiebt sich entsprechend.
§ 7
Abs. 1 und 2 streichen.
Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde erfolgen durch Abdruck im amtlichen Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel „Amtskurier“.
Das amtliche Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel erscheint 4-wöchentlich und ist bei der Stadt Altentreptow, Rathausstraße 1, in 17087 Altentreptow, kostenlos, einzeln und im Abonnement erhältlich. Es wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte verteilt.
Satzungen werden jedermann auf Antrag kostenpflichtig zugesandt. Textfassungen von Satzungen werden am o.g. Verwaltungssitz zur Mitnahme bereitgehalten.
Nachfolgende Absätze verschieben sich entsprechend.
Die Gemeindevertreter beschließen mit vorgenannten Änderungen bzw. Ergänzungen die Hauptsatzung der Gemeinde Golchen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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