25.09.2014 - 7 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1 "Wohngebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Herr Leddermann gibt Informationen zum Änderungsverfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben Wohngebiet Lebbin“.

Der Planinhalt ist geblieben.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben „Wohngebiet Lebbin“ wird in der vorliegenden Fassung vom September 2014 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom September 2014 gebilligt.

 

  1. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 der Gemeinde Groß Teetzleben „Wohngebiet Lebbin“  ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Herr Leddermann verlässt die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage