25.09.2014 - 9 Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Groß Te...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Im § 2 Absatz (3) entfällt der Satz

Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen.

 

Der Satz soll lauten:

 

(3) .. Es gibt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Fragen zu Beratungsgegenständen der laufenden Sitzung.

 

Der Text im § 6 soll lauten:

 

(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen

 

-    der Gemeindevertretung

-          der Ausschüsse

 

ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro.

 

(2) Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 Euro im Monat.

 

(3) Für den Ausschussvorsitzenden wird für jede von ihm geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60 Euro gezahlt.

 

(4) Im Falle der Vertretung erhält der Stellvertreter des Bürgermeisters nach Beschluss der Gemeindevertretung die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Als Vertretung gilt, was über eine Urlaubsvertretung (nach 6 Wochen) hinausgeht. 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Beschluss

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Groß Teetzleben.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Stimmberechtigt:

9

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage