25.09.2014 - 9 Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Groß Te...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Do., 25.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Im § 2 Absatz (3) entfällt der Satz
„ Die Fragen, Vorschläge und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehen.“
Der Satz soll lauten:
(3) ….. „Es gibt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Zulässigkeit von Fragen zu Beratungsgegenständen der laufenden Sitzung.“
Der Text im § 6 soll lauten:
(1) Die Mitglieder der Gemeindevertretung erhalten für die Teilnahme an Sitzungen
- der Gemeindevertretung
- der Ausschüsse
ein Sitzungsgeld in Höhe von 30 Euro.
(2) Der Bürgermeister erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 600 Euro im Monat.
(3) Für den Ausschussvorsitzenden wird für jede von ihm geleitete Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60 Euro gezahlt.
(4) Im Falle der Vertretung erhält der Stellvertreter des Bürgermeisters nach Beschluss der Gemeindevertretung die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters. Als Vertretung gilt, was über eine Urlaubsvertretung (nach 6 Wochen) hinausgeht.
Anlagen zur Vorlage
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