13.10.2014 - 7 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014

Reduzieren

Wortprotokoll

Die Beschlussvorlage wird durch die Mitarbeiter der Verwaltung erläutert. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Sanierung der KGS noch keine Bewilligung der beantragten Fördermittel und auch keine Genehmigung für den vorzeitigen Baubeginn vorliegen.

Aus diesem Grund sollten die in der 1. Nachtragshaushaltssatzung ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen um 1.000.000 € reduziert werden.

Die verbleibenden 190.000 € Verpflichtungsermächtigungen werden für Investitionen des städtebaulichen Sondervermögens benötigt. Zum Thema Sanierung Oberbaustraße 21 wird es konkrete Beratungen der Fraktionen geben.

 

Die Beschlussvorlage wird einstimmig zur Beschlussfassung durch die Stadtvertretung empfohlen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage