01.09.2014 - 3 Verpflichtung des sachkundigen Einwohners

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet den sachkundigen Einwohner, Herrn Dirk Wanka, auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten entsprechend § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit § 36 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V.