18.09.2014 - 2 Verpflichtung des nachgerückten Gemeindevertreters

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeindevertreter, Herrn Wolfgang Raetz und Herrn André Daniel, durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten gemäß § 28 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V.