18.09.2014 - 10 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderung:

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Textfassung:

(2) Die Ladungsfrist für die ordentliche Sitzung beträgt vierzehn Tage, für

      Dringlichkeitssitzungen drei Tage. Die Dringlichkeit ist in der Einladung zu begründen.

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow mit der Änderung in § 1 Abs. 2.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=708&TOLFDNR=8924&selfaction=print