20.08.2014 - 5 Verpflichtung der sachkundigen Einwohner

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Wortprotokoll

Der Vorsitzende verpflichtet die sachkundigen Einwohner auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten entsprechend § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V in Verbindung mit

§ 36 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V.              

 

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