07.08.2014 - 8 Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gem...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen mit nachstehenden Änderungen:

 

Seite 1 § 2, Abs.2 Satz 1 soll heißen:

 

Gemäß § 141 KV M-V vom 13.07.2011 ist geregelt, dass der Amtsvorsteher und der leitende Verwaltungsbeamte und soweit der Amtsvorsteher dies bestimmt, andere Bedienstete der Verwaltung berechtigt sind und auf Antrag eines Mitgliedes der Gemeindevertretung verpflichtet sind, an den Sitzungen der Gemeindevertretung teilzunehmen.

 

Seite 1 § 3, Abs. 2

streichen

 

Seite 2 § 5, Abs. 2

Satz 3 streichen

 

Seite 2 § 6, Abs.1

j) Abwicklung der Tagesordnungspunkte

k) Schließen der Sitzung

 

Seite 6 § 15, Abs.3 soll heißen:

 

Die Protokolle der Fachausschüsse werden allen Mitgliedern der Gemeindevertretung auf Anforderung zugeleitet.

 

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Beschluss

 

Die Gemeindevertretung Golchen beschließt die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Golchen.

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=691&TOLFDNR=8666&selfaction=print