02.07.2014 - 5 Wahl und Ernennung des 1. stellvertretenden Bür...

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Wortprotokoll

Gemäß § 40 der Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte in der konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung einen ersten und einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister bittet um Vorschläge: einziger Vorschlag Frank Weinreich

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

 

7                                          

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Zum 1. stellv. Bürgermeister wird Frank Weinreich gewählt und ernannt.

Frank Weinreich nimmt die Wahl an und leistet den Diensteid.