Sitzung zur Konstituierung der Gemeindevertretung Grapzow
Der Bürgermeister, Herr Heidschmidt, übernimmt die weitere Sitzungsleitung.
Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeindevertreter durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 28 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V.