02.07.2014 - 4 Verpflichtung der Gemeindevertreter durch den B...

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Wortprotokoll

Der Bürgermeister, Herr Heidschmidt, übernimmt die weitere Sitzungsleitung.

 

Der Bürgermeister verpflichtet die Gemeindevertreter durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten gemäß § 28 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V.