19.06.2014 - 5 Wahl und Ernennung des 1. stellvertretenden Bür...

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Wortprotokoll

Laut § 40 der Kommunalverfassung M-V wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte in der konstituierenden Sitzung für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung einen ersten und einen zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Der Bürgermeister bittet um Vorschläge.

 

Mark Wittbold.

Er lehnt die Stellvertretertätigkeit ab.

 

weitere Vorschläge: Herr Sommer, Jörg Hannusch, Frank Albrecht

 

Bekanntgabe des Wahlergebnisses:

 

Zum 1. stellv. Bürgermeister wird Herr Lothar Sommer gewählt und ernannt.

Herr Sommer nimmt die Wahl an und leistet den Diensteid.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:                          Lothar Sommer

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-