02.07.2014 - 2 Wahl des Bürgervorstehers der Stadtvertretung

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Wortprotokoll

Die Wahl erfolgt gemäß § 32 Abs. 1 KV M-V nach dem Meiststimmverfahren.

Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.  

 

Laut gemeinsamer Liste der Fraktionen vom 24.06.2014 liegt folgender Vorschlag vor:

                                         

Herr Roland Bengelsdorf

 

 

Herr Henning Schramm beantragt nach § 32 Abs. 1 KV M-V eine geheime Wahl.

 

Herr Clasen teilt mit, dass für diesen Fall gemäß § 9 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung ein Wahlvorstand zu bilden ist. Er bittet jede Fraktion um einen Vorschlag.

Folgende Mitglieder werden benannt:

- Frau Keitsch

- Frau Schuring

- Herr Weigt

- Herr Dr. Müller-Sundt

 

Die geheime Wahl wird von allen Stadtvertretern vollzogen.

 

Der Wahlvorstand zählt die Stimmen aus.

Die Stimmzettel werden der Originalniederschrift der heutigen Sitzung als Anlage beigefügt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

17

Stimmberechtigt:

17

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

7

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Nach § 32 KV M-V wird Herr Roland Bengelsdorf als Bürgervorsteher gewählt.

Herr Bengelsdorf nimmt die Wahl an.