02.07.2014 - 4 Verpflichtung aller Mitglieder der Stadtvertretung

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Wortprotokoll

Der Bürgervorsteher, Herr Bengelsdorf, verpflichtet auf der Grundlage des

§ 28 Abs. 2 KV M-V alle Stadtvertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten durch Handschlag.