27.11.2013 - 6 Verpflichtung des nachgerückten Stadtvertreters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 27.11.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Der Bürgervorsteher teilte den Mitgliedern bereits in der letzten Sitzung der Stadtvertretung
am 4. September 2013 mit, dass Herr Andreas Günther sein Mandat als Stadtvertreter mit Wirkung vom 1. September 2013 niedergelegt hat.
Als Nachfolger für die Liste der CDU hat Herr Frieder Schönherr, wohnhaft in
17087 Altentreptow, Stralsunder Straße 27, ab dem 03.09.2013 das Mandat angenommen.
Der Bürgervorsteher verpflichtet den neuen Stadtvertreter Herrn Frieder Schönherr – entsprechend § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V – zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Stadtvertreter.