27.11.2013 - 6 Verpflichtung des nachgerückten Stadtvertreters

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Wortprotokoll

Der Bürgervorsteher teilte den Mitgliedern bereits in der letzten Sitzung der Stadtvertretung

am 4. September 2013 mit, dass Herr Andreas Günther sein Mandat als Stadtvertreter mit Wirkung vom 1. September 2013 niedergelegt hat.

 

Als Nachfolger r die Liste der CDU hat Herr Frieder Schönherr, wohnhaft in

17087 Altentreptow, Stralsunder Straße 27, ab dem 03.09.2013 das Mandat angenommen.

 

Der Bürgervorsteher verpflichtet den neuen Stadtvertreter Herrn Frieder Schönherr entsprechend § 28 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V zur gewissenhaften Erfüllung seiner Pflichten als Stadtvertreter.