27.11.2013 - 9 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Altentre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 27.11.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die CDU-Fraktion bringt einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 01/BV/272/2013
ein, der wie folgt formuliert ist:
Die Stadtvertretung möge beschließen:
Der Nachtragshaushalt 2013 der Stadt Altentreptow ist um folgende Punkte zu ergänzen:
Für die Sanierung der KGS ist ein Betrag von 250.000 € als Investition für den ersten Bauabschnitt einzustellen. Der Betrag dient der Finanzierung der Eigenmittel neben den zu beantragenden Fördermitteln.
Der Betrag ist durch eine langfristige Kreditaufnahme zu decken.
Eine Begründung zu dem Antrag erfolgt durch Herrn Schramm mündlich.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses und 4 weitere Stadtvertreter geben eine Stellungnahme zum Nachtragshaushalt und zum Änderungsantrag ab.
Herr Heuer verliest nochmals den Antrag und bittet um Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 19 |
davon anwesend: | 17 |
Stimmberechtigt: | 17 |
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Somit ist der Änderungsantrag der CDU-Fraktion angenommen.
Beschluss
Mit dem zugestimmten Änderungsantrag der CDU-Fraktion ergibt sich folgender Beschluss:
Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 11.623.000 € ordentliche Aufwendungen auf 11.411.910 € Einstellung in Rücklagen auf 211.090 €
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 11.697.300 € ordentliche Auszahlungen auf 11.125.010 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.554.500 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.035.400 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 317.810 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 409.200 €
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 250.000 €
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.166.900 €
Die Hebesätze und der Stellenplan bleiben unverändert.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 19 |
davon anwesend: | 17 |
Stimmberechtigt: | 17 |
Ja-Stimmen: | 16 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Der Bürgermeister wird von der Fraktion Bürgerbündnis, Herrn Bengelsdorf, aufgefordert, den Beschluss für rechtswidrig zu erklären.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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