04.09.2013 - 7 Beschluss über die Abwägung der eingegangenen H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte entsprechend § 47d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durch Auslegung der Lärmkarten

nach §47 c BImSchG vom 27.3.2013 bis 30.4 2013.

 

2. Die von der Öffentlichkeit in deren Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise und   Anregungen zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes hat die Stadtvertretung nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander mit folgendem Ergebnis geprüft (siehe Anlage).

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Hinweise und Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen.

 

3. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 47 d Abs. 3 BImSch in Verbindung mit § 3 und 4 BauGB zur Auslegung bestimmt. Die betroffenen Behörden werden zur Stellungnahme aufgefordert.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

18

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

16

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

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