04.09.2013 - 8 Bildung eines Abrechnungsgebietes für die Erneu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Mi., 04.09.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Rainer Prüssel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
1. Die Stadtvertreter beschließen, wie im Sachverhalt dargelegt und im anliegend beigefügten
Lageplan zu entnehmen, das in den Jahren 2013/2014 zu realisierende Neubauobjekt auf dem
Wege der Bildung eines Abrechnungsgebietes abzurechnen.
2. Das Abrechnungsgebiet umfasst folgende Straßenteile der Ortsdurchfahrt:
- Barkower Straße - Abschnitt 60, km 0,020 – km 0,160
- Barkower Straße – Abschnitt 65, km 0,000 – km 0,360
- Loickenziner Chaussee – Abschnitt 65, km 0,360 – km 0,527
- Loickenziner Straße – Abschnitt 61, km 0,040 – km 0,180
- Brunnenstraße Abschnitt 62 – km 0,000 – km 0,090.
3. Von der Pflicht zur Erhebung von Ausbaubeiträgen zur teilweisen Deckung des Aufwandes
für die Herstellung der Straße sind folgende Kosten erfasst:
der Bau der Straßennebenanlagen in allen ihren Teilen:
- Straßen-Bordanlage für Gehwege
- Gehwegneubau überwiegend beidseitig in Betonpflaster
- Grünstreifen/Randbereiche
- Straßenbeleuchtung mit Verkabelung
- Nebenkosten
4. Auf Grund der großen Bedeutung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße 27, die neben der
Erschließung von Grundstücken überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient,
wird die Straße als Hauptverkehrsstraße nach § 3 (5) Punkt 3 der Straßenausbaubeitrags-
satzung der Stadt Altentreptow eingestuft.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,1 MB
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