07.10.2009 - 10 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.12 der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

1.      Für das in der beigefügten Anlage dargestellte Gebiet soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Biogasanlage Friedrichshof" gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Im Plangebiet liegen Teilflächen des Flurstücks 57/3 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Altentreptow.

Ziel des Bebauungsplans ist es, durch die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung aus Biomasse“ gemäß § 11 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) den Betrieb der im Plangebiet vorhandenen Biogasanlage über die gesetzliche Privilegierungsgrenze von 500 kWel hinaus mit bis zu 716 kWel. planungsrechtlich zu sichern.

2.                         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die gemäß § 3 Absatz 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durchzuführen.

3.                         Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB durchzuführen.

4.                         Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

18

Stimmberechtigt:

18

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

Beschluss-Nr.:

01/18/2009

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=55&TOLFDNR=639&selfaction=print