27.03.2013 - 7 Sanierung der Altstadt Altentrepto...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

1.              Die Stadt stellt den Antrag an die untere Denkmalschutzbehörde, sie von der Erhaltungspflicht für die Hospitalstraße 7 nach § 6 des Denkmalschutzgesetzes M-V

              zu befreien. Als Begründung führt sie an, dass es für die Stadt nicht mehr zumutbar ist, das Haus denkmalgerecht instandzusetzen und zu erhalten.

 

2.              Gemäß § 7 Abs. 1 des Denkmalschutzgesetzes M-V bedarf die Beseitigung eines

              Denkmals der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde. Nach Auffassung der Stadt ist das öffentliche Interesse am Erhalt des Gebäudes nicht mehr gegeben.

              Die unveränderte Beibehaltung des bisherigen Zustandes wird von der Stadt abgelehnt.

 

3.              Nach § 61 der Landesbauordnung M-V sind die Denkmale von der verfahrensfreien

              Beseitigung von Gebäuden ausgeschlossen. Die Verwaltung der Stadt erhält den

              Auftrag, das Genehmigungsverfahren vorzubereiten.

 

4.              Nach der Erteilung der Genehmigung und der anschließenden Freilegung ist das

              Grundstück erneut zur Lückenschließung anzubieten.

              In dieses Verfahren ist der Eigentümer des Nachbargrundstückes einzubeziehen.

 

5.              Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt der nachträglichen Beratung und

              Empfehlung im zuständigen Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und

              Umwelt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

15

Nein-Stimmen:

  -

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:                  

 

 

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Anlagen zur Vorlage