27.03.2013 - 6 Anerkennung des privateigenen Kraftfahrzeuges d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Anerkennung des privateigenen Kraftfahrzeuges des

rgermeisters - als im überwiegenden dienstlichen Interesse gehaltenes Kraftfahrzeug.

 

Die Anerkennung gilt vom Tag der Bekanntmachung an den Bürgermeister bis zur

Beendigung seiner Amtszeit. Die Anerkennung gilt für alle Fahrten im dienstlichen Interesse,

die der Bürgermeister seines Amtes wegen unternimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:          19

 

davon anwesend:                                     15

 

Stimmberechtigt:                                    15

 

Ja-Stimmen:                                              15

 

Nein-Stimmen:                                           -

 

Stimmenthaltungen:                                    -

 

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: -  

 

 

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