28.11.2012 - 12 Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Al...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Altentreptow "Windpark Loickenzin“ (Ausgrenzung, Begründung einschließlich Umweltbericht) wird in der vorliegenden Fassung vom Oktober 2012 gebilligt.
  2. Der Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Altentreptow "Windpark Loickenzin“ (Ausgrenzung, Begründung einschließlich Umweltbericht) einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.   
  3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

  4

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=436&TOLFDNR=5687&selfaction=print