20.06.2012 - 8 Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 der Stadt Al...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt:

1.              r das in der Anlage 1 dargestellte Gebiet des bestehenden Bebauungsplans Nr. 9 „Windpark Loickenzin“ wird das Verfahren zur Aufhebung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Das Plangebiet ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt und umfasst eine Fläche von etwa 283 ha.

Ziel des Verfahrens ist die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 9 „Windpark Loickenzin“, um die Windkraftnutzung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage zu optimieren und damit der Regionalplanerischen Zielgebung gerecht zu werden.

2.            Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen. Hierbei haben die Einwohner Gelegenheit zur Äerung und Erörterung.

3.            Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 1 BauGB ist durchzuführen.

 

         4.       Der Beschluss zur Aufstellung des Aufhebungsverfahrens ist ortsüblich bekannt

                   zu machen (§ 2 Absatz 1 BauGB).                                                                                                                             

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

19

davon anwesend:

18

Stimmberechtigt:

18

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  6

Stimmenthaltungen:

  -

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  -

 

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Anlagen zur Vorlage