04.04.2012 - 9 Satzungsbeschluss zum vorzeitigen vorhabenbezog...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- (Die Anlagen zur Vorlage werden nachgereicht) Gast: Herr Leddermann, Baukonzept Neubrandenburg
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 04.04.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- vertagt
Beschluss
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:
1. Der vorzeitige vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 04 Solarenergiepark Lebbin der Gemeinde Groß Teetzleben wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung in der vorliegenden Fassung wird gebilligt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 04 Solarenergiepark Lebbin der Gemeinde Groß Teetzleben der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der umfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, während der Dienststunden eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan tritt mit Ablauf des Bekanntmachungstages in Kraft.
